Regelversorgung und Festzuschuss für Zahnersatz
Die gesetzlichen Krankenkassen führten zum 01.01.2005 ein System Befund bezogener Festzuschüsse ein. Der Festzuschuss deckt ca. 50% der anfallenden Durchschnittskosten für die Regelversorgung und wird von den gesetzlichen Krankenkassen getragen.
Die Regelversorgung stellt dabei eine ausreichende, zweckmäßige und wirtschaftliche Versorgung mit Zahnersatz dar und kann als "Standardtherapie" bzw. funktional notwendige Grundversorgung gelten.
Der Patient hat die Möglichkeit, eine ästhetisch anspruchsvollere aber auch aufwändigere Versorgungsalternative unter Verwendung hochwertigerer Materialien zu wählen. Dabei geht Ihm der Anspruch auf den Festzuschuss nicht verloren. Die darüber hinaus gehenden Mehrleistungen und -kosten trägt er allerdings selbst.
Eine solche Versorgung nennt man gleichartigen und andersartigen Zahnersatz.
Gleichartiger Zahnersatz
Von gleichartigem Zahnersatz wird gesprochen, wenn zu der Regelversorgung noch zusätzliche Leistungen hinzukommen. Der Festzuschuss geht dadurch nicht verloren, jedoch müssen die Zusatzleistungen vom Patienten selbst getragen werden.
Andersartiger Zahnersatz
Von andersartigem Zahnersatz spricht man, wenn sich der Patient für eine Versorgung entscheidet, die sich komplett von der Regelversorgung unterscheidet.
Ein klassisches Beispiel wäre an dieser Stelle die Versorgung einer Lücke in der Zahnreihe anstelle einer Brücke mit einem Implantat, eines darin verschraubten Aufbaus und daran befestigter Krone.
Implantat
Nach dem Verlust eines natürlichen Zahnes wird im Kiefer chirurgisch eine künstliche Zahnwurzel platziert, auf der sich der gesamte Zahn, ebenfalls künstlich, wieder aufbauen lässt.
Krone
Diese ersetzt verloren gegangene Zahnhartsubstanz, die durch andere konservierende (erhaltende) zahnärztliche Maßnahmen nicht mehr zu restaurieren ist. Die Krone wird auf dem beschliffenen Zahnstumpf befestigt.
Brücke
Nach Verlust eines Zahnes befestigt der Zahnarzt auf den durch ihn beschliffenen benachbarten Zähnen Kronen. Zwischen diesen befindet sich an Stelle des verloren gegangenen Zahnes ein Brückenkörper. Dabei handelt es sich um eine starre Verbindung.
Veneer
Es handelt sich um keramische Verblendschalen zur ästhetischen Korrektur verfärbter Zähne.
Inlay
Ein Inlay ist eine Einlagefüllung zur Versorgung kleinerer und größerer Defekte.
Teilkrone
Diese stellt die Restauration teilweiser Defekte eines Zahnes dar.
Anmerkung: Art und Umfang prothetischer Versorgungen sind äußerst vielgestaltig. Dies betrifft sowohl die Fertigung als auch die Verwendung der Materialien.
Weitergehende Fragen beantworten Ihnen ebenso Ihr behandelnder Zahnarzt oder Ihre Krankenkasse.